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Recht am eigenen Bild (KunstUrhG)

Sehr geehrte Homepagebesucher, gem. § 22 KunstUrhG dürfen

"Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Wir sind sehr um die Aktualität unserer Homepage bemüht. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Hundesportler oder auch Außenstehende auf unseren eingestellten Bildern wieder finden.
Um die Mitwirkenden an der Aktualität unserer Homepage vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist die Einwilligung der abgebildeten Personen auf unserer Homepage erforderlich! Nachdem es für uns ein erheblicher Aufwand wäre, jeden Hundesportler und jede auf den Fotos abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis der abgebildeten Personen aus, auch auf unserer Hompage abgebildet zu werden!
Sollte eine abgebildete Person generell oder im Nachhinein nicht mit der Darstellung seines/ihres Bildes einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung an gollner@gollner.cc

Es werden dann die betreffenden Bilder der Person(en) unverzüglich von unserer Homepage entfernt!
Einer Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildern bedarf es nach § 23/I Nr. 3 KunstUrhG nicht wenn es sich um „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“, handelt! Unter den Begriff  „ähnliche Vorgänge“ fallen auch Vereinsveranstaltungen und öffentliche Festlichkeiten!

lt! Unter den Begriff „ähnliche Vorgänge“ fallen auch Vereinsveranstaltungen und öffentliche Festlichkeiten!

 

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